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SiGeKo

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordination

 

Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinators

 

1.  Studium des Projektes des Vorhabens

§    Beachtung und Einhaltung der Umweltverträglichkeitsstudie

§    Beachtung und Einhaltung des Baugrundgutachtens

§    Beachtung und Einhaltung der Baustellenrichtlinie

§    Erschließungsvertrag und Baugenehmigung

§    sonstige für das Bauvorhaben bestehende Bestimmungen und Vorschriften

 

2.  Mitwirkung in der Planungsphase

§    Ausschreibungstexte prüfen; sind die Belange der Arbeitssicherheit und des 

Gesundheitsschutzes eingehalten?

§    DIN-Vorschriften und Hinweise konkret erfaßt ?

§    Entspricht die Ausschreibung im Aufbau den Anforderungen aus dem Standardleistungsbuch, 

welche Risiko- und Schutzhinweise gibt es?

§    Wird die Landesbauordnung eingehalten?

§    Verwendungsverbote und -beschränkungen für Baustoffe?

§    Werden die städtebaulichen Forderungen des Bauordnungsamtes, oder anderer beteiligten

Behörden eingehalten?

 

3. Mitwirkung bei Beratungen zu bausicherheitstechnischen Fragen wie:

§    Stromversorgung und Notstromversorgung

§    Lagerung von Baumaterialien

§    Aufstellung von Baukranen oder sonstigen Baumaschinen und –geräten

§    Gerüstbauarbeiten

§    Abbrucharbeiten

§    Spezial-Ingenieur-Tiefbau mit Verbaumaßnahmen

§    Baustellenverkehrleiteinrichtungen

§    Brandschutzmaßnahmen

§    Gefahrlose Bauunterhaltung, Objektbewachung und Reinigungsarbeiten

 

4. Prüfung der Baustelleneinrichtungspläne der einzelnen Betriebe nach den Regelwerken

§    Einsatz der Maschinen und Geräte

§    Abstellordnung von Fahrzeugen und Geräten

§    Bauunterkünfte nach der Arbeitsstättenverordnung

§    Einhaltung der Vorschriften zur Gestaltung der Arbeitsplätze auf den Baustellen

§    Rettungswege, Erste Hilfe-Einrichtungen

 

5. Mitwirkung bei der Erarbeitung der Baustellenordnung für das Vorhaben

 

6. Prüfung der Abgrenzung der Verantwortung der bauausführenden Betriebe

 

7. Kontrollen der Baustellenordnung der eingesetzten Unternehmen für die Gewerke:

§    Erdarbeiten

§    Verbauarbeiten

§    Abbrucharbeiten

§    Maurer-, Beton-, Stahlbeton- und Montagearbeiten

§    Zimmer- und Holzarbeiten

§    Dachdeckung- und Klempnerarbeiten

§    Installationsarbeiten (Gas, Wasser, Elektro, Heizung, Lüftung)

§    Putz, Stuck- und Dämmarbeiten

§    Anstrich-, Tapezier-, Rolladen- und Verglasungsarbeiten

§    Naturstein-, Betonstein-, Fliesen- und Plattenarbeiten

 

8. Kontrolle der Arbeitskräfteeinsätze der Unterweisungspflichten vor   Baubeginn und der sicheren Arbeitsplatzgestaltung

 

9. Fachspezifische Kontrollen und Prüfungen der einzelnen Gewerke zur Einhaltung der Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften entsprechend dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes.