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Tragwerksplanung fürWohn- und Geschäftshäuser
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Tragwerksplanung

Wir planen das Tragwerk, die sogenannte Statik, sowohl für Wohn- und Geschäftshäuser als auch für Industrie- und Ingenieurbauwerke. Die Tragwerksplanung ist der nach dem Bauordnungsrecht geforderte Standsicherungsnachweis.

Seit dem 1. Januar 2019 sind in NRW für alle baulichen Anlagen, für die Bauvorlagen eingereicht werden, Standsicherheitsnachweise ausschließlich von qualifizierten Tragwerksplanerinnen oder Tragwerksplanern aufzustellen, die in einer Liste geführt werden. Unser langjähriger Mitarbeiter Dipl. Ing. Markus Brand (Identnummer 741049) hat seine Qualifikation sowie Erfahrung nachgewiesen und wird auf der Fachliste qualifizierte Tragwerksplaner gemäß § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 der Ingenieurkammer NRW geführt.

Gebäude und bauliche Anlagen müssen so instand gehalten werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

Der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte trägt die Verantwortung für die Instandhaltung, das heißt Wartung, Überprüfung und ggf. Instandsetzung und die Verkehrssicherheit der baulichen Anlage. Das gilt für Gebäude von privaten Eigentümern oder Verfügungsberechtigten sowie von Bund, Ländern oder kommunalen Körperschaften.

    Unsere Leistungen

    • Tragwerksplanung für Wohn- und Geschäftshäuser
    • Tragwerksplanung für Industrie- und Ingenieurbauwerke
    • Erstellung der Schal- und Bewehrungspläne für Stahlbetonkonstruktionen
    • Erstellen der Konstruktionspläne für Holz- und Stahlbauten
    • Überprüfung der Standsicherheit von Bestandsgebäuden

    Datenschutzeinstellungen

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