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Seminar AUSBILDUNG ZUM KRANFÜHRER

Intensivschulung

Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften besagen, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Der Unternehmer muss seinen Kranführer mit der Bedienung des Kranes schriftlich beauftragen.

Zielgruppe:
Personen, die selbständig einen Kran führen werden

Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung (G25)

Ausbildungsinhalte:
Rechtliche Grundlagen gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz, BeTrSich: Unfallverhütungsvorschriften, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kranführers, Grundlagen über konstruktive, maschinentechnische, elektrotechnische, hydraulische und pneumatische Zusammenhänge, Krantechnik und -betrieb, Last-Aufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten, Wartungsarbeiten, Arbeitssicherheit, Praktische Unterweisung (Einweisung in den Kran, Wartungsarbeiten), Übungen mit dem Kran, theoretische und praktische Prüfung

Abschluss:
Kranführerausweis (krantypen- und personenbezogener Ausweis)

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